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   VerfGH Baden-Württemberg, 29.08.2016 - 1 VB 70/16   

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https://dejure.org/2016,27582
VerfGH Baden-Württemberg, 29.08.2016 - 1 VB 70/16 (https://dejure.org/2016,27582)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.08.2016 - 1 VB 70/16 (https://dejure.org/2016,27582)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. August 2016 - 1 VB 70/16 (https://dejure.org/2016,27582)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nutzungsuntersagung eines Wochenendhauses zu Dauerwohnzwecken; Darlegen der Möglichkeit einer Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes hinsichtlich Willkürverbots

  • Justiz Baden-Württemberg

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • StGH Baden-Württemberg, 03.12.2015 - 1 VB 75/15

    Wegen unzureichender Substantiierung teilweise unzulässige, im Übrigen

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 29.08.2016 - 1 VB 70/16
    Eine solche Begründung erfordert, dass der Beschwerdeführer nicht nur den der behaupteten Grundrechtsverletzung zugrunde liegenden Sachverhalt schlüssig und substantiiert darlegt, sondern substantiiert auch darstellt, inwiefern die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Recht verletzen soll (vgl. VerfGH, Beschluss vom 3.12.2015 - 1 VB 75/15 -, Juris Rn. 16; BVerfGE 99, 84 - Juris Rn. 14).

    Hingegen kann von willkürlicher Missdeutung nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. StGH, Beschluss vom 3.12.2015 - 1 VB 75/15 -, Juris Rn. 37; BVerfGE 112, 185 - Juris Rn. 120).

  • BVerwG, 21.03.2001 - 4 B 18.01

    Beanstandung der gerichtlichen Feststellungen des streitigen Sachverhalts -

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 29.08.2016 - 1 VB 70/16
    Soweit der Beschwerdeführer zur Begründung einer Verletzung von Art. 2 Abs. 1 LV in Verbindung mit Art. 14 GG das Stichwort "Bestandsschutz" nennt, fehlt es an jeglicher Auseinandersetzung mit den Ausführungen der Gerichtsentscheidungen, die hinsichtlich des Wegfalls des Bestandsschutzes bei einer Veränderung der Identität des Gebäudes auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verweisen (insbesondere auf BVerwG, Beschluss vom 21.3.2001 - 4 B 18/01 -, NVwZ 2002, S. 92 f.).
  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 29.08.2016 - 1 VB 70/16
    Hingegen kann von willkürlicher Missdeutung nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. StGH, Beschluss vom 3.12.2015 - 1 VB 75/15 -, Juris Rn. 37; BVerfGE 112, 185 - Juris Rn. 120).
  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 29.08.2016 - 1 VB 70/16
    Eine solche Begründung erfordert, dass der Beschwerdeführer nicht nur den der behaupteten Grundrechtsverletzung zugrunde liegenden Sachverhalt schlüssig und substantiiert darlegt, sondern substantiiert auch darstellt, inwiefern die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Recht verletzen soll (vgl. VerfGH, Beschluss vom 3.12.2015 - 1 VB 75/15 -, Juris Rn. 16; BVerfGE 99, 84 - Juris Rn. 14).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 02.11.2020 - 1 VB 104/20

    Zurückweisung einer unzulässigen Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften der

    § 15 Abs. 1 Satz 2 und § 56 Abs. 1 VerfGHG verlangen, dass der Beschwerdeführer nicht nur den der behaupteten Verletzung von in der Landesverfassung enthaltenen Rechten zugrundeliegenden Sachverhalt schlüssig und substantiiert darlegt, sondern auch substantiiert darstellt, inwiefern die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Recht verletzen soll (VerfGH, Beschluss vom 29.8.2016 - 1 VB 70/16 -, Juris Rn. 2; Beschluss vom 16.10.2017 - 1 VB 25/17 -, Juris Rn. 3; Beschluss vom 22.2.2018 - 1 VB 54/17 -, Juris Rn. 3).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 12.02.2020 - 1 VB 85/19

    Entscheidungsbefugnis des Verfassungsgerichtshofs nach einer Entscheidung des

    § 15 Abs. 1 Satz 2 und § 56 Abs. 1 VerfGHG verlangen, dass der Beschwerdeführer nicht nur den der behaupteten Verletzung von in der Landesverfassung enthaltenen Rechten zugrundeliegenden Sachverhalt schlüssig und substantiiert darlegt, sondern auch substantiiert darstellt, inwiefern die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Recht verletzen soll (vgl. VerfGH, Beschluss vom 29.8.2016 - 1 VB 70/16 -, Juris Rn. 2; Beschluss vom 22.2.2018 - 1 VB 54/17 -, Juris Rn. 3).

    Bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen gehört hierzu, dass sich der Beschwerdeführer hinreichend mit den Gründen der Entscheidungen auseinandersetzt (vgl. VerfGH, Beschluss vom 29.8.2016 - 1 VB 70/16 -, Juris Rn. 7 und 11).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 11.08.2020 - 1 VB 66/20

    Mangels ausreichender Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde in einer

    § 15 Abs. 1 Satz 2 und § 56 Abs. 1 VerfGHG verlangen, dass der Beschwerdeführer nicht nur den der behaupteten Verletzung von in der Landesverfassung enthaltenen Rechten zugrundeliegenden Sachverhalt schlüssig und substantiiert darlegt, sondern auch substantiiert darstellt, inwiefern die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Recht verletzen soll (StGH, Beschluss vom 3.12.2015 - 1 VB 75/15 -, Juris Rn. 16; VerfGH, Beschluss vom 29.8.2016 - 1 VB 70/16 -, Juris Rn. 2; Beschluss vom 16.10.2017 - 1 VB 25/17 -, Juris Rn. 3; Beschluss vom 22.2.2018 - 1 VB 54/17 -, Juris Rn. 3).

    Bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen gehört zu Letzterem, dass sich der Beschwerdeführer hinreichend mit den Gründen der Entscheidungen auseinandersetzt (VerfGH, Beschluss vom 8.3.2016 - 1 VB 18/15 -, Juris Rn. 3; Beschluss vom 29.8.2016 - 1 VB 70/16 -, Juris Rn. 7 und 11; Beschluss vom 22.2.2018 - 1 VB 54/17 -, Juris Rn. 3).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 29.05.2020 - 1 VB 27/18
    aa) § 15 Abs. 1 Satz 2 und § 56 Abs. 1 VerfGHG verlangen, dass der Beschwerdeführer nicht nur den der behaupteten Verletzung von in der Landesverfassung enthaltenen Rechten zugrundeliegenden Sachverhalt schlüssig und substantiiert darlegt, sondern auch substantiiert darstellt, inwiefern die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Recht verletzen soll (StGH, Beschluss vom 3.12.2015 - 1 VB 75/15 -, Juris Rn. 16; VerfGH, Beschluss vom 29.8.2016 - 1 VB 70/16 -, Juris Rn. 2; Beschluss vom 16.10.2017 - 1 VB 25/17 -, Juris Rn. 3; Beschluss vom 22.2.2018 - 1 VB 54/17 -, Juris Rn. 3).

    Bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen gehört zu Letzterem, dass sich der Beschwerdeführer hinreichend mit den Gründen der Entscheidungen auseinandersetzt (VerfGH, Beschluss vom 8.3.2016 - 1 VB 18/15 -, Juris Rn. 3; Beschluss vom 29.8.2016 - 1 VB 70/16 -, Juris Rn. 7 und 11; Beschluss vom 22.2.2018 - 1 VB 54/17 -, Juris Rn. 3).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 23.09.2019 - 1 VB 60/19
    § 15 Abs. 1 Satz 2 und § 56 Abs. 1 VerfGHG verlangen, dass der Beschwerdeführer nicht nur den der behaupteten Verletzung von in der Landesverfassung enthaltenen Rechten zugrundeliegenden Sachverhalt schlüssig und substantiiert darlegt, sondern auch substantiiert darstellt, inwiefern die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Recht verletzen soll (vgl. VerfGH, Beschluss vom 29.8.2016 - 1 VB 70/16 -, Juris Rn. 2; Beschluss vom 22.2.2018 - 1 VB 54/17 -, Juris Rn. 3).

    Bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen gehört hierzu, dass sich der Beschwerdeführer hinreichend mit den Gründen der Entscheidungen auseinandersetzt (vgl. VerfGH, Beschluss vom 29.8.2016 - 1 VB 70/16 -, Juris Rn. 7 und 11).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 28.07.2020 - 1 VB 52/20

    Zurückweisung einer mangels hinreichender Begründung unzulässigen

    § 15 Abs. 1 Satz 2 und § 56 Abs. 1 VerfGHG verlangen, dass der Beschwerdeführer nicht nur den der behaupteten Verletzung von in der Landesverfassung enthaltenen Rechten zugrundeliegenden Sachverhalt schlüssig und substantiiert darlegt, sondern auch substantiiert darstellt, inwiefern die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Recht verletzen soll (StGH, Beschluss vom 3.12.2015 - 1 VB 75/15 -, Juris Rn. 16; VerfGH, Beschluss vom 29.8.2016 - 1 VB 70/16 -, Juris Rn. 2; Beschluss vom 16.10.2017 - 1 VB 25/17 -, Juris Rn. 3; Beschluss vom 22.2.2018 - 1 VB 54/17 -, Juris Rn. 3).

    Bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen gehört zu Letzterem, dass sich der Beschwerdeführer hinreichend mit den Gründen der Entscheidungen auseinandersetzt (VerfGH, Beschluss vom 8.3.2016 - 1 VB 18/15 -, Juris Rn. 3; Beschluss vom 29.8.2016 - 1 VB 70/16 -, Juris Rn. 7 und 11; Beschluss vom 22.2.2018 - 1 VB 54/17 -, Juris Rn. 3).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 22.02.2018 - 1 VB 54/17

    Teilweise mangels hinreichender Substantiierung (§§ 15 Abs 1 S 2, 56 Abs 1

    3 a) § 15 Abs. 1 Satz 2 und § 56 Abs. 1 VerfGHG verlangen, dass der Beschwerdeführer nicht nur den der behaupteten Verletzung von in der Landesverfassung enthaltenen Rechten zugrundeliegenden Sachverhalt schlüssig und substantiiert darlegt, sondern auch substantiiert darstellt, inwiefern die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Recht verletzen soll (VerfGH, Beschluss vom 29.8.2016 - 1 VB 70/16 -, Juris Rn. 2).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 04.02.2021 - 1 VB 41/19

    Zurückweisung einer ua nicht den Begründungsanforderungen genügenden

    § 15 Abs. 1 Satz 2 und § 56 Abs. 1 VerfGHG verlangen, dass der Beschwerdeführer nicht nur den der behaupteten Verletzung von in der Landesverfassung enthaltenen Rechten zugrundeliegenden Sachverhalt schlüssig und substantiiert darlegt, sondern auch substantiiert darstellt, inwiefern die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Recht verletzen soll (vgl. VerfGH, Beschluss vom 29.8.2016 - 1 VB 70/16 -, Juris Rn. 2; Beschluss vom 22.2.2018 - 1 VB 54/17 -, Juris Rn. 3, Beschluss vom 23.9.2019 - 1 VB 60/19 -, Juris Rn. 2).

    Bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen gehört hierzu, dass sich der Beschwerdeführer hinreichend mit den Gründen der Entscheidungen auseinandersetzt (vgl. VerfGH, Beschluss vom 29.8.2016 - 1 VB 70/16 -, Juris Rn. 7 und 11).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 01.02.2022 - 1 VB 65/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer äußerungsrechtlichen Sache

    Bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen gehört hierzu, dass sich der Beschwerdeführer hinreichend mit den Gründen der Entscheidungen auseinandersetzt (vgl. VerfGH, Beschluss vom 29.8.2016 - 1 VB 70/16 -, Juris Rn. 7 und 11).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 06.03.2017 - 1 VB 5/17

    Darlegen und Begründen der Grundrechtsverletzung des Beschwerdeführers i.R.d.

    Eine solche Begründung erfordert, dass der Beschwerdeführer nicht nur den der behaupteten Grundrechtsverletzung zugrunde liegenden Sachverhalt schlüssig und substantiiert darlegt, sondern substantiiert auch darstellt, inwiefern die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Recht verletzen soll (vgl. VerfGH, Beschluss vom 29.8.2016 - 1 VB 70/16 -, Juris Rn. 2; Beschluss vom 3.12.2015 - 1 VB 75/15 -, Juris Rn. 16; BVerfGE 99, 84 - Juris Rn. 14).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 04.04.2023 - 1 VB 97/20

    Teils unzulässige, iÜ unbegründete Verfassungsbeschwerde bzgl zivilgerichtlicher

  • VerfGH Baden-Württemberg, 14.08.2022 - 1 VB 10/19

    Verfassungsbeschwerde gegen das Grünlandumwandlungsverbot nach § 27a des

  • VerfGH Baden-Württemberg, 01.02.2022 - 1 VB 66/21

    Teils unzulässige, teils offensichtlich unbegründete Verfassungsbeschwerde in

  • VerfGH Baden-Württemberg, 16.10.2017 - 1 VB 25/17
  • VerfGH Baden-Württemberg, 27.02.2017 - 1 VB 107/16

    Zusammenhängende Sachverhaltsschilderung im Rahmen der Begründung der

  • VerfGH Baden-Württemberg, 01.03.2021 - 1 VB 66/19

    Zurückweisung einer nicht den Begründungsanforderungen genügenden

  • VerfGH Baden-Württemberg, 14.06.2021 - 1 VB 42/18

    Nicht den Begründungsanforderungen genügende Verfassungsbeschwerde betr

  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.2023 - 1 VB 97/20

    Formelle Anforderungen an das Mieterhöhungsverlangen eines Vermieters wegen

  • VerfGH Baden-Württemberg, 27.02.2017 - 1 VB 103/16
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